Die CDU-Fraktion hat in einem Antrag vom 27.11.2006 beantragt, zukünftige Straßenerhaltungsmaßnahmen nach dem Prinzip der wiederkehrenden Beiträge abzurechnen, nachdem sich im rheinland-pfälzischen Landtag eine Novellierung des Kommunalabgabegesetzes abzeichnete. Nach Meinung der CDU-Fraktion hätte dieser Vorschlag mehr Rechtssicherheit geschaffen und immer wieder auftretende Verschiebungen bei notwendigen Sanierungsmaßnahmen vermieden. Außerdem sollte eine Liste der zukünftig notwendigen Maßnahmen aufgestellt werden, die dann planmäßig abgearbeitet werden sollte. Zur Finanzierung sollten wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Dieses Verfahren funktioniert mittlerweile in anderen Städten und Gemeinden recht gut. Natürlich war der CDU-Fraktion klar, dass man es niemals allen recht machen kann und die Situation in Meckenheim aufgrund des erheblichen Anteils überörtlicher und klassifizierter Straßen schwierig ist. Unser Antrag wurde leider abgelehnt, aber wir konnten zumindest erreichen, dass am 16.04.2007 ein Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes die Ratsmitglieder in nichtöffentlicher Sitzung über die Vor- und Nachteile dieses Verfahrens informiert. Unsere Bitte, die Veranstaltung auch für die interessierten Bürger zugänglich zu machen, wurde vom Bürgermeister abgelehnt.
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